Sören Bartol - Abgeordneter für Marburg-Biedenkopf - SPD

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Union und FDP setzten kommunale Daseinsvorsorge im ÖPNV aufs Spiel

03.12.2009

Zum heutigen Inkrafttreten des europäischen Rechtsrahmens für den ÖPNV erklärt der Stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Sören Bartol:

Der neue EU-Rechtsrahmen für den öffentlichen Personenverkehr tritt heute in Kraft. Bisher hat es aber keine Anpassung des deutschen Rechts an die Regelungen der EU-Verordnung gegeben. Leider hat die Union in der letzten Legislaturperiode eine rechtzeitige Novelle des Personenbeförderungsgesetzes verhindert. Ohne Anpassung des deutschen Rechts droht aber zunehmende Rechtsunsicherheit bei der Vergabe von Nahverkehrsleistungen.

Die nun von Bundesverkehrsminister Ramsauer angekündigte Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes kommt zu spät und geht in die falsche Richtung. Wird - wie im Koalitionsvertrag angekündigt – der Vorrang kommerzieller Unternehmen beim Nahverkehr Gesetz, droht Rosinenpickerei privater Unternehmen bei einzelnen lukrativen Linien. Öffentliche Verkehrsunternehmen werden zum Ausfallbürgen bei weniger einträglichen Strecken.

Wolfgang Tiefensee hat 2007 in Brüssel erreicht, dass unsere in Europa einzigartige kleinteilige Struktur überwiegend kommunaler ÖPNV-Unternehmen ergänzt durch kleine und mittelständische private Unternehmen erhalten bleiben kann. Union und FDP setzen dies aufs Spiel.

Öffentlicher Nahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, für die die Kommunen verantwortlich sind. Sie brauchen deshalb auch politische Gestaltungsspielräume. Union und FDP wollen diese mit dem Vorrang kommerzieller Verkehre beschneiden. Das sind schlechte Nachrichten für Kommunen und Nahverkehrsunternehmen - und für die Menschen, die auf eine bezahlbare Nahverkehrsversorgung auch in der Fläche angewiesen sind.