
Zum heutigen Inkrafttreten des europäischen Rechtsrahmens für den ÖPNV erklärt der Stellvertretende Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Sören Bartol:
Der neue EU-Rechtsrahmen für den
öffentlichen Personenverkehr tritt heute in Kraft. Bisher hat es aber keine
Anpassung des deutschen Rechts an die Regelungen der EU-Verordnung gegeben. Leider
hat die Union in der letzten Legislaturperiode eine rechtzeitige Novelle des
Personenbeförderungsgesetzes verhindert. Ohne Anpassung des deutschen Rechts
droht aber zunehmende Rechtsunsicherheit bei der Vergabe von
Nahverkehrsleistungen.
Die nun von Bundesverkehrsminister
Ramsauer angekündigte Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes kommt zu
spät und geht in die falsche Richtung. Wird - wie im Koalitionsvertrag
angekündigt – der Vorrang kommerzieller Unternehmen beim Nahverkehr Gesetz,
droht Rosinenpickerei privater Unternehmen bei einzelnen lukrativen Linien. Öffentliche
Verkehrsunternehmen werden zum Ausfallbürgen bei weniger einträglichen Strecken.
Wolfgang
Tiefensee hat 2007 in Brüssel erreicht, dass unsere in Europa
einzigartige kleinteilige Struktur überwiegend kommunaler ÖPNV-Unternehmen
ergänzt durch kleine und mittelständische private Unternehmen erhalten bleiben
kann. Union und FDP setzen dies aufs Spiel.
Öffentlicher Nahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, für die
die Kommunen verantwortlich sind. Sie brauchen deshalb auch politische
Gestaltungsspielräume. Union und FDP wollen diese mit dem Vorrang kommerzieller
Verkehre beschneiden. Das sind schlechte Nachrichten für Kommunen und
Nahverkehrsunternehmen - und für die Menschen, die auf eine bezahlbare
Nahverkehrsversorgung auch in der Fläche angewiesen sind.